Hallo liebe Vereins- und Klubverantwortliche,
mit diesem E-Mail erhalten Sie von uns die neue Datenschutzerklärung (DSE) des BSKV, welche für Mitgliedschaftsneuanträge in der Mitgliederverwaltung ab sofort gültig und nötig ist.
Das bedeutet, das Neuanträge für Mitgliedschaften im BSKV in der Mitgliederverwaltung durch die Vereine nur dann umgesetzt werden, wenn die DSE Version November 2025 hochgeladen wird.
Bestandsmitglieder erklären sich mit dem Inhalt der DSE einverstanden, wenn sie der Version November 2025 nicht bis zum 15. Dezember 2025 widersprechen. Es muss aber in diesem Fall keine neue Datenschutzerklärung ausgefüllt werden.
Bitte informieren Sie deshalb alle Ihre Mitglieder dahingehend, dass wir Bestandsmitgliedern ein Widerrufsrecht bis 15.12.2025 einräumen.
Sollte das Widerrufsrecht von Mitgliedern in Anspruch genommen werden, hat dies allerdings die Konsequenz, dass die Mitgliedschaft im BSKV nicht mehr fortgeführt werden kann und das Mitglied abgemeldet werden muss.
Es ist deshalb wichtig und unerlässlich, dass die Vereine diese Informationen an alle Mitglieder weiterleiten damit die Mitglieder von Ihren Rechten Gebrauch machen können.
Mit sportlichen Grüßen
